Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Akademie Schönbühl GmbH
Die Akademie Schönbühl GmbH übernimmt keine Haftung für die Erfüllung der Zulassungsbedingungen für externe Prüfungen und die Einhaltung der vorgegebenen Termine. Eine Haftung der Akademie Schönbühl GmbH über den Rahmen der gesetzlichen Unfallversicherung hinaus ist ausgeschlossen, soweit der Akademie Schönbühl GmbH nicht Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit zur Last fällt. Bei Rehabilitanden ist der jeweilige Rehabilitationsträger (BA; BfA; LVA; BG etc.) für die Unfallversicherung zuständig. Die Akademie Schönbühl GmbH haftet nicht für eingebrachte Sachen des Teilnehmers/der Teilnehmerin. Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, die Hausordnung der Akademie Schönbühl GmbH zu beachten.
b) Datenerfassung
Für die Dauer der Gesamtabwicklung des Vertragsverhältnisses kann die Akademie Schönbühl GmbH die personen¬bezogenen Daten des Teilnehmers/der Teilnehmerin unter Beachtung der einschlägigen Daten¬schutzbestimmungen speichern und nutzen.
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin erklärt sich ausdrücklich damit einverstanden, dass die Akademie Schönbühl GmbH auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses Informationsmaterial an den Teilnehmer/die Teilnehmerin verschickt und dass die zu diesem Zweck erforderlichen personenbezogenen Daten auch nach Abwicklung des Vertragsverhältnisses bei der Akademie Schönbühl GmbH gespeichert werden dürfen.
c) Sonstiges
Der Teilnehmer/die Teilnehmerin verpflichtet sich, regelmäßig an den einzelnen Unterrichtseinhei¬ten teilzunehmen. Das Versäumen von Unterrichtszeiten durch den Teilnehmer/die Teilnehmerin begründet keinen Anspruch auf Herabsetzung der Lehrgangsgebühr.
Der Lehrgang vermittelt fachtheoretische und praktische Kenntnisse und Fertigkeiten gemäß dem Lehrgangskonzept in der jeweils gültigen Fassung.
Die Akademie Schönbühl GmbH behält sich vor, in Absprache mit dem Kostenträger, die Lehrgangsinhalte entsprechend den Anforderungen der beruflichen Praxis und der einschlägigen Prüfungsvorschriften zu ändern. Soweit hierdurch die Dauer des Lehrgangs beeinflusst wird, bleibt eine Veränderung der Höhe der Lehrgangsgebühren außer Betracht, es sei denn, der Lehrgangsablauf wird in seinem Kern verändert.
Created by
flemming
Last modified 12-01-2006 12:01 PM
Last modified 12-01-2006 12:01 PM